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Rechtssicherheit
Mit unserem Plugin kannst du Produkte, die unter die Biozid-Verordnung fallen, mit einem Hinweis für Deine Kunden versehen.Die Biozid-Verordnung besagt, dass bei jeder Werbung von Biozidprodukten folgender Hinweis vermerkt sein muss: "Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." Diesen Hinweis kannst Du bequem als Textbaustein pflegen und somit Deine Kunden ohne großen Aufwand informieren.
Falls Du vor dem Kauf des Plugins unsicher bist, kannst Du gerne Kontakt zu uns aufnehmen oder die Testversion installieren.
Durch viele Blöcke im Theme ({block name="..."}) kannst Du den Text an einer beliebigen Stelle im Theme einbinden.
Achtung: Bitte achte auf den rechtssicheren Einsatz des Plugins. Es ersetzt keine Rechtsberatung und bietet keine verbindliche Umsetzung der Verordnung. Frage bei Unsicherheiten zum Einsatz dieses Plugins im Zweifel Deinen Anwalt um Rat.
Konfiguration
Aktiv: ja/nein
Produktname statt "Biozid": ja/nein
Biozid-Verodnung: Was muss im Online-Shop angegeben werden?
Jegliche Werbung für Biozidprodukte muss gemäß Artikel 72 der EU-Verordnung 528/2012, gut lesbar und von der eigentlichen Werbung deutlich abgehoben, folgenden Hinweis enthalten: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Auch mit Biozidprodukten behandelte Waren gelten als Biozidprodukt, wie z.B. Bauhölzer, die mit Holzschutzmitteln behandelt wurden. Die Werbung für Biozidprodukte darf hinsichtlich der Risiken der Produkte nicht verharmlosend wirken und darf keines der Biozide als reines Naturprodukt bewerben. Die Umsetzung der Kennzeichnung der Biozide im Online-Shop muss durch Gefahrenpiktogramme, Signalwörter (z.B. ACHTUNG), Gefahrenhinweise (z.B. verursacht Hautreizungen), sowie durch Sicherheitshinweise erfolgen. Die Gefahrenkennzeichnung des Herstellers, die sich auf der Produktverpackung befindet, sollte 1:1 vom Händler in dessen Werbung wiedergegeben werden (in Text- u. Bildform). Die vollständige Kennzeichnung sollte direkt (nicht verlinkt) auf der Artikeldetailseite gut sichtbar dargestellt sein, so daß sie für den Kunden bereits vor dem Kauf ersichtlich ist.
Diese Erweiterung für das Plugin "CLP-Verordnung" zeigt die Hinweise der CLP-Verordnung beim Aufruf der Detailseite als Popup an. Dadurch werden Deine Kunden noch gezielter auf die Gefahrenhinweise der CLP-Verordnung aufmerksam gemacht.
Mit der Einstellung "Anzeigemodus (Listing): beim Hinzufügen zum Warenkorb" muss dein Kunde sogar bestätigen, dass er die CLP gelesen hat und erst anschließend wird die Ware dem Warenkorb hinzugefügt. Konfiguration
Anzeigemodus (Detailseite): Keine Anzeige / Beim Laden der Detailseite / Beim Hinzufügen zum Warenkorb Anzeigemodus (Listing): Keine Anzeige / Beim Hinzufügen zum Warenkorb Voraussetzung
Bitte beachte, dass Du das Plugin "CLP-Verordnung" benötigst, damit dieses Plugin funktioniert.REACH-CLP-Verordnung – Was ist das?
Die Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie regelt die Einstufung von Gefahrenstoffen und ordnet diese einer oder mehrerer Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zu. Ziel ist es, das Gefahrenpotenzial einer Chemikalie zu bezeichnen und durch eine entsprechende Kennzeichnung Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen.
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in H- und P-Sätze unterteilt. Die H-Sätze enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die P-Sätze geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen.
Stoffe und Gemische können darüber hinaus ggf. mit ergänzenden Informationen, den sogenannten EUH-Sätzen, auf dem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Diese Elemente sind jedoch keine weltweit verwendeten sondern ausschließlich EU-weit zu vergebende Hinweise.
Die verschiedenen Gefahrenklassen werden zusätzlich in unterschiedlichen Gefahrenpiktogrammen dargestellt. Ebenso Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Bei den Signalwörtern gibt es zwei Gefahrenausmaßstufen. Einmal GEFAHR – Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien und zusätzlich ACHTUNG – Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien.
Diese wichtigen Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen sowohl auf das Produkt-Etikett als auch im Online-Shop in der Beschreibung übernommen und klar ersichtlich dargestellt werden. Unsere Plugins ermöglichen es Ihnen diese Gefahren- und Sicherheitshinweise in ihrem Online-Shop darzustellen.
Das Plugin ermöglicht es Dir die Vorgaben der CLP/REACH-Verordnung der EU für deinen Onlineshop umzusetzen. Mit Hilfe des Plugins kannst Du Dir die H-Sätze, EUH-Sätze, Symbole und Gefahrenhinweise direkt bei Deinen betroffenen Produkten in der Beschreibung anzeigen lassen. Somit ist Dein Kunde schnell und übersichtlich informiert.
Eine Übersicht der unterstützen Gefahrsätze findest Du auf der Seite Sätze und Piktogramme der CLP Verordnung.
Einige Gefahrsätze sind noch nicht nach Stoffen spezifiziert. Informiere uns bitte, falls Du eine Version dieses Satzes mit speziellem Stoff benötigst. Beispiel: Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zuordnungen können per Backend oder auch per API gemacht werden (API ab 1.0.4). Lese hierzu die Anleitung der API-Schnittstelle für Plugin CLP-Verordnung.
Bitte informiere Dich vor Kauf des Plugins, ob das Plugin auch die Anforderungen für Deinen Shop erfüllt. Das Plugin ersetzt keine rechtliche Beratung und stellt nur eine Hilfe bei der Umsetzung der Verordnung dar.
Konfiguration
Aktiv: ja/nein Anzeige vor "In den Warenkorb": Vollständig/ Kurzübersicht/ keine Anzeige im oberen Bereich: Vollständig/Kurzüberischt/keine Anzeige im oberen Bereich: Vollständig/keine
REACH-CLP-Verordnung – Was ist das?
Die Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie regelt die Einstufung von Gefahrenstoffen und ordnet diese einer oder mehrerer Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zu. Ziel ist es, das Gefahrenpotenzial einer Chemikalie zu bezeichnen und durch eine entsprechende Kennzeichnung Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen.
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in H- und P-Sätze unterteilt. Die H-Sätze enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die P-Sätze geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen.
Stoffe und Gemische können darüber hinaus ggf. mit ergänzenden Informationen, den sogenannten EUH-Sätzen, auf dem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Diese Elemente sind jedoch keine weltweit verwendeten sondern ausschließlich EU-weit zu vergebende Hinweise.
Die verschiedenen Gefahrenklassen werden zusätzlich in unterschiedlichen Gefahrenpiktogrammen dargestellt. Ebenso Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Bei den Signalwörtern gibt es zwei Gefahrenausmaßstufen. Einmal GEFAHR – Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien und zusätzlich ACHTUNG – Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien.
Diese wichtigen Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen sowohl auf das Produkt-Etikett als auch im Online-Shop in der Beschreibung übernommen und klar ersichtlich dargestellt werden. Unsere Plugins ermöglichen es Ihnen diese Gefahren- und Sicherheitshinweise in ihrem Online-Shop darzustellen.
Das Plugin bietet Dir eine einfache Möglichkeit, Artikeln auf Variantenbasis Piktogramme, Gefahrwörter und Hinweise zuzuweisen, die nach der CLP/REACH-Verordnung der EU im Onlinehandel angezeigt werden müssen. Dieses Plugin funktioniert unabhängig vom Plugin "CLP-Verordnung". Es ermöglicht Dir die Pflege von Texten auf Variantenbasis.
Die Gefahrenhinweise werden Deinem Kunden in der Produktbeschreibung angezeigt oder direkt als Kurzübersicht im oberen Bereich der Produktseite. Dadurch können Deine Kunden schnell und übersichtlich informiert werden.
Bitte informiere Dich vor Kauf des Plugins, ob das Plugin auch die Anforderungen für Deinen Shop erfüllt. Das Plugin ersetzt keine rechtliche Beratung und stellt nur eine Hilfe bei der Umsetzung der Verordnung dar. Nutze unbedingt die Möglichkeit, das Plugin vor dem Kauf zu testen.
Konfiguration
Aktiv: ja/nein Kurzübersicht im oberen Bereich anzeigen: ja/neinREACH-CLP-Verordnung – Was ist das?
Die Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie regelt die Einstufung von Gefahrenstoffen und ordnet diese einer oder mehrerer Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zu. Ziel ist es, das Gefahrenpotenzial einer Chemikalie zu bezeichnen und durch eine entsprechende Kennzeichnung Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen.
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in H- und P-Sätze unterteilt. Die H-Sätze enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die P-Sätze geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen.
Stoffe und Gemische können darüber hinaus ggf. mit ergänzenden Informationen, den sogenannten EUH-Sätzen, auf dem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Diese Elemente sind jedoch keine weltweit verwendeten sondern ausschließlich EU-weit zu vergebende Hinweise.
Die verschiedenen Gefahrenklassen werden zusätzlich in unterschiedlichen Gefahrenpiktogrammen dargestellt. Ebenso Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Bei den Signalwörtern gibt es zwei Gefahrenausmaßstufen. Einmal GEFAHR – Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien und zusätzlich ACHTUNG – Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien.
Diese wichtigen Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen sowohl auf das Produkt-Etikett als auch im Online-Shop in der Beschreibung übernommen und klar ersichtlich dargestellt werden. Unsere Plugins ermöglichen es Dir diese Gefahren- und Sicherheitshinweise in Deinem Online-Shop darzustellen.
Das Plugin ermöglicht es Dir die Vorgaben der CLP/REACH-Verordnung der EU für Deinen Onlineshop umzusetzen. Mit Hilfe des Plugins kannst Du Dir die H- und P-Sätze, EUH-Sätze, Symbole und Gefahrenhinweise direkt bei Deinen betroffenen Produkten in der Beschreibung anzeigen lassen. Somit ist Dein Kunde schnell und übersichtlich informiert.Du kannst mit unserem Plugin zudem, ohne großen Aufwand weitere CLP-Sätze hinzufügen, um Deinen Onlineshop um zusätzliche Hinweise zu ergänzen. Das Plugin bietet dir verschiedene Darstellungsoptionen der Hinweise in Deinem Shop. Die Hinweise können auf der Produktdetailseite, im Warenkorb und im Listing/in der Kategorie angezeigt werden.Für die jeweilige Darstellung sind weitere Optionen verfügbar. So können auf der Produktdetailseite, die Hinweise in einer Kurzübersicht oder in einer Komplettübersicht angezeigt werden.Im Listing erscheinen die Gefahrenhinweise beim Hovern über den Warenkorb-Button. Zuvor sind die Hinweise nicht sichtbar. In der mobilen Ansicht erscheint beim Artikel das Badge „CLP-Hinweise beachten!“. Beim Hovern über dieser Badge werden die CLP-Hinweise angezeigt.Des weiteren kannst Du Optionen für die allgemeine Darstellung der Hinweise festlegen. Die H und EUH-Sätze können gemeinsam unter dem Punkt „Gefahrstoffrichtlinien“ im Shop angezeigt werden. Der Name des Gefahrenhinweises, wie H201, kann optional angezeigt werden, ebenso wie die Überschriften der Kategorien. Außerdem ist es möglich Sätze derselben Kategorie , beispielsweise mehrere P-Sätze, inline anzeigen zu lassen. Dies bedeutet, dass mehrere Sätze pro Zeile angezeigt werden.
Im Adminbereich können die Hinweise in den Artikeldetails zugeordnet werden. Es besteht die Möglichkeit über die Nummern des Satzes/Piktogramms, z.B. H201 oder GHS01, den Satz auszuwählen oder über die Bedeutung. So kann Beispielsweise das Wort „Augen“ eingegeben werden und es werden alle Hinweise angezeigt, die dieses Wort enthalten, danach kann der Passende ausgewählt werden.
Die Piktogramme werden neben der Satznummer dargestellt um eine einfachere Auswahlmöglichkeit zu haben.Mit dem Update 2.0.15 ist es nun möglich Standard-Sätze mit Platzhaltern (Bspw: EUH208: Enthält ... .Kann allergische Reaktionen hervorrufen.) über die Zusatzfelder des Sets "CLP/REACH-Produkt" anzupassen.Plugin-Optionen:
Globale Anzeigeneinstellungen:
H und EUH als H anzeigen: aktiv / inaktivName des Piktograms bei Anzeige "Komplett" anzeigen (z.B. GHS01 - Explodierende Bombe: Explosiv): aktiv / inaktivName des Satzes anzeigen (z.B. H201): aktiv / inaktivÜberschriften anzeigen: aktiv / inaktivSätze inline anzeigen (mehrere pro Zeile): aktiv / inaktivProdukt-Detail-Seite:
Anzeige unter Buybox: Ausgeblendet / Kurzübersicht / Komplett Anzeige unter Produktdaten: Ausgeblendet / Kurzübersicht / KomplettP-Sätze anzeigen: aktiv / inaktivWarenkorb:
Im Warenkorb anzeigen: aktiv / inaktivP-Sätze anzeigen: aktiv / inaktivIm Offcanvas-Warenkorb anzeigen: aktiv / inaktiv
Listing/Kategorie:Im Listing/Kategorien anzeigen: aktiv/inaktivP-Sätze anzeigen: aktiv / inaktivREACH-CLP-Verordnung – Was ist das?
Die Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung und steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie regelt die Einstufung von Gefahrenstoffen und ordnet diese einer oder mehrerer Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zu. Ziel ist es, das Gefahrenpotenzial einer Chemikalie zu bezeichnen und durch eine entsprechende Kennzeichnung Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen.
Die Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in H- und P-Sätze unterteilt. Die H-Sätze enthalten Hinweise auf besondere Gefahren, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen auftreten können. Die P-Sätze geben Sicherheitsratschläge, die bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen beachtet werden müssen.
Stoffe und Gemische können darüber hinaus ggf. mit ergänzenden Informationen, den sogenannten EUH-Sätzen, auf dem Kennzeichnungsetikett versehen werden. Diese Elemente sind jedoch keine weltweit verwendeten sondern ausschließlich EU-weit zu vergebende Hinweise.
Die verschiedenen Gefahrenklassen werden zusätzlich in unterschiedlichen Gefahrenpiktogrammen dargestellt. Ebenso Signalwörter, die das Ausmaß der Gefahr angeben. Bei den Signalwörtern gibt es zwei Gefahrenausmaßstufen. Einmal GEFAHR – Signalwort für schwerwiegende Gefahrenkategorien und zusätzlich ACHTUNG – Signalwort für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien.
Diese wichtigen Gefahren- und Sicherheitshinweise müssen sowohl auf das Produkt-Etikett als auch im Online-Shop in der Beschreibung übernommen und klar ersichtlich dargestellt werden. Unsere Plugins ermöglichen es Dir diese Gefahren- und Sicherheitshinweise in Deinem Online-Shop darzustellen.
Mit unserem Plugin USTID Validierung PRO für B2B kannst Du USTIDs in Deinem Shop prüfen und dem Kunden eine steuerfreie Lieferung (ab v1.0.6) ermöglichen. Das Plugin bietet zahlreiche Funktionen, die für Dich wichtig sind, wenn Du häufig mit EU-Unternehmen handeln. Nachfolgend lernst Du das Plugin kennen:Funktionen bis Shopware 6.3.5.4 :Prüft USTID von EU-Unternehmen. Jede Anfrage an eine Schnittstelle wird geloggt und in der Datenbank gespeichert. So kannst Du nachweisen, dass Du die USTID geprüft hast. Bei jeder Adressanlage / -änderung, die eine USTID enthält, wird eine Validierung der Umsatzsteuer-ID vorgenommen, sofern das Land der Adresse in der EU ist. Bei Absendung jeder Bestellung wird die USTID erneut geprüft, da diese inzwischen ungültig sein könnte. Bei Absendung der Bestellung wird optional geprüft, ob Liefer- und Rechnungsadresse bzw. Liefer- und Rechnungsland identisch sind. Definition von Ausnahmen für Kunden. Dies ist hilfreich, wenn Du mit Sondergenehmigungen von Staaten arbeitest. (Funktion aktuell noch nicht im Plugin enthalten) Steuerfreie Bestellungen für im Plugin hinterlegte Länder, wenn der Kunde eine USTID angibt. (ab v1.0.6)Funktionen ab Shopware 6.4.0.0 :Prüft USTID von EU-Unternehmen.Jede Anfrage an eine Schnittstelle wird geloggt und in der Datenbank gespeichert. So kannst Du nachweisen, dass Du die USTID geprüft hast.Die Validierung erfolgt automatisch 1x pro Tag, wenn der Kunde im Onlineshop aktiv ist, oder bei Änderung der Adresse. Bei einer Adressänderung wird die neue Lieferadresse sofort überprüft.Eine Validierung der USTID bei der Registrierung ist optional möglich.Beim Hinterlegen der USTID im Kundenaccount wird diese validiert und auf ihre Gültigkeit überprüft.Deine Kunden bekommen auf der Bestellbestätigungsseite (Checkout) direkt angezeigt, ob die Validierung erfolgreich war und wenn nicht, werden die Validierungsfehler mit Lösungsvorschlägen in einer Übersicht direkt angezeigt.Die Validierung der USTID erfolgt für Deine Kunden, die ihren Sitz in Ländern haben, die als steuerfrei gekennzeichnet sind, beim Bestellabschluss. Ist die USTID korrekt wir die Bestellung ohne MwSt angezeigt.Zu Beachten gilt: Die Länder, die steuerfrei sind, müssen unter Einstellungen -> Shop -> Länder für jedes Land eingestellt werden. Dies war zuvor im Plugin möglich und ist jetzt in den Shopware Standard gewechselt. Zu Beachten gilt: Deutsche USTIDs werden nicht validiert.Hinweis: Bei der Registrierung wird unabhängig von den Plugin-Einstellungen immer die Rechnungsadresse geprüft.Für die Validierung von Unternehmen aus Nordirland muss Nordirland als eigenes Land angelegt werden und dort Steuerfrei für Unternehmen aktiviert werden. Als Länder-ISO für Nordirland muss GB oder XI hinterlegt werden.Optionen bis Shopware 6.3.5.4 :Ihre USTID: Gib hier Deine Umsatzsteuer-ID ein, damit unser Plugin die Umsatzsteuer-IDs Deiner Kunden prüfen kann. Online-Validierungstyp: Es gibt die Online-Validierungstypen "Keiner", "Einfach", "Erweitert" und "Erweitert + Bestätigungsbrief". Bei "Keiner" wird nur der Offline-Plausibilitätscheck (mehr als drei Zeichen und weniger als 15 Zeichen) durchgeführt. Bei "Einfach" wird geprüft, ob die Umsatzsteuer-ID gültig ist. Bei "Erweitert" wird geprüft, ob USTID und Adresse zueinander passen. "Erweitert + Bestätigungsbrief" ist wie "Erweitert" - es wird, wenn möglich, ein Bestätigungsbrief anDich nach der Abfrage gesendet. Zusätzliche Bestell-Validierung - Optionen: Liefer- und Rechnungsadresse identisch: Damit ausländische Kunden nicht die USTID einer Firma angeben können und dann an Ihre private Adresse steuerfrei liefern können, kannst Du eine weitere Prüfung aktivieren, die dies verhindert. Land identisch: Wenn Du die Option "Liefer- und Rechnungsadresse identisch" auf Nein gesetzt hast, kannst Du stattdessen prüfen, ob wenigstens das Lieferland von Liefer- und Rechnungsadresse identisch ist. Steuerfreie Länder bei Eingabe einer USTID: Hinterlege hier Länder, in die Du steuerfrei liefern möchtest, wenn der Kunde eine USTID angibt.Optionen ab Shopware 6.4.0.0 :Ihre Umsatzsteuer-ID: Gib hier Deine Umsatzsteuer-ID ein, damit unser Plugin die Umsatzsteuer-IDs Deiner Kunden prüfen kann. Adresse für Validierung: Du kannst festlegen welche Adresse als Grundlage für die Validierung dienen soll. Zur Auswahl stehen die Rechnungs- oder Lieferadresse. Wir empfehlen stets die Lieferadresse zu verwenden. Validierung bei Registrierung: Die Validierung der UST-ID erfolgt bei der Registrierung. Unter den Validierungstypen "Keine", "Offline", "Einfach" und "Erweitert" kann gewählt werden. Bei "Offline" wird nur der Offline-Plausibilitätscheck (mehr als drei Zeichen und weniger als 15 Zeichen) durchgeführt. Bei "Einfach" wird geprüft, ob die Umsatzsteuer-ID gültig ist. Bei "Erweitert" wird geprüft, ob USTID und Adresse zueinander passen sowie passende Vorschläge zur Korrektur werden angezeigt.Validierung bei Profil-Update: Die Validierung der UST-ID erfolgt bei der Änderung der USTID im Profil Deines Kunden. Die Validierungstypen "Keine", "Offline" und "Einfach" stehen zur Auswahl. Bei "Offline" wird nur der Offline-Plausibilitätscheck (mehr als drei Zeichen und weniger als 15 Zeichen) durchgeführt. Bei "Einfach" wird geprüft, ob die Umsatzsteuer-ID gültig ist.Validierung bei Steuerfreiheit + Bestellabschluss: Du kannst festlegen, welcher Validierungstyp für Deine Kunden gewählt wird, die aufgrund ihres Landes steuerfrei bestellen können. Zur Auswahl stehen die Validierungstypen "Offline", "Einfach" und "Erweitert". Bei "Offline" wird nur der Offline-Plausibilitätscheck (mehr als drei Zeichen und weniger als 15 Zeichen) durchgeführt. Bei "Einfach" wird geprüft, ob die Umsatzsteuer-ID gültig ist. Bei "Erweitert" wird geprüft, ob USTID und Adresse zueinander passen sowie passende Vorschläge zur Korrektur werden angezeigt.Validierung als "valide" durchgehen lassen, wenn von allen APIs ein Fehler zurückgegeben wird: aktiv / inaktivZusätzliche Validierung für steuerfreie Lieferung: Es gibt die Validierungstypen "Keine", "gleiche Adresse" und "Gleiches Land bei Rechnungs- und Lieferadresse". Das Plugin überprüft bei "Gleiche Adresse", ob die ausgewählte Adresse mit der Adresse der USTID übereinstimmt. So kannst Du verhindern, dass ausländische Kunden die USTID einer Firma angeben können und dann die Ware steuerfrei an ihre private Adresse geliefert bekommen. Bei "Gleiches Land bei Rechnungs- und Lieferadresse" wird überprüft ob das Lieferland von Liefer- und Rechnungsadresse identisch ist.Hinweis auf /checkout/confirm anzeigen, wenn bei Land mit "Steuerfreiheit (B2B)" keine USTID hinterlegt istAdressvorschläge ins lateinische Alphabet übersetzen?Bestellung blockieren, wenn USTID-Prüfung nicht gültig ist? Mit dieser Funktion kannst Du verhindern, dass Bestellungen abgeschlossen werden können, wenn die USTID-Prüfung nicht gültig ist. Erst wenn die USTID-Prüfung valide ist, kann die Bestellung abgeschlossen werdenHinweise zu APIs
EU-API
Bulgarien: API aktuell nicht erreichbar (Stand: 17.12.2018). Wird bei Abfrage der EU-API immer als validiert markiert. Estland: Keine Validierung der Stadt über EU-API möglich. Irland: Postleitzahl über EU-API nicht validierbar. Litauen: Postleitzahl über EU-API nicht validierbar. Rumänien: Postleitzahl über EU-API nicht validierbar. Spanien: Keine Validierung möglich, daher wird Spanien immer durchgelassen. Bitte prüfe spanische USTIDs manuell.Bitte frage z.B. Deinen Steuerberater wie Du Unterlagen für die Finanzbehörden vorhalten musst. Wir übernehmen dafür keine Haftung.
Voraussetzungen:php-soap
Mit unserem Plugin "USTID Validierung PRO" kannst Du die Validierung von USTIDs in Deinem Shop verbessern. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation des Unternehmens dient. Bei betrieblichen Einkäufen im EU-Ausland wird bei Angabe der USt-Id-Nr. die ausländische Umsatzsteuer in Abzug gebracht. Über das Bundeszentralamt für Steuern kann sich ein Unternehmen die Gültigkeit von ausländischen USt-Id-Nummern bestätigen lassen. Hierfür gibt es zwei mögliche Online-Verfahren. Über ein Internet-Formular und über die sogenannte XML-RPC-Schnittstelle, die den Unternehmen die Möglichkeit gibt, die Prüfung von ausländischen USt-IdNummern in die eigenen Softwaresysteme einzubinden und die Ust-IdNrn. automatisiert abzufragen. Das Verfahren zur Bestätigung von ausländischen USt-IdNrn. erleichtert deutschen Unternehmern die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierten Unternehmer ausgeführt wird.Das Plugin "USTID Validierung PRO" bietet zahlreiche Funktionen, die für Dich wichtig sind, wenn Du häufig mit EU-Unternehmen handelst. Nachfolgend lernst Du das Plugin kennen:
Funktionen
Prüft USTID von Unternehmen, wenn Land in EU und Land als "Steuerfrei für Unternehmen" markiert ist. Jede Anfrage an eine Schnittstelle wird geloggt und in der Datenbank gespeichert. So kannst Du nachweisen, dass Du die USTID geprüft hast. Bei jeder Adressanlage / -änderung, die eine USTID enthält, wird eine Validierung der Umsatzsteuer-ID vorgenommen, sofern das Land der Adresse in der EU ist und "Steuerfrei für Unternehmen" gesetzt ist. Bei Absendung jeder Bestellung wird die USTID erneut geprüft, da diese inzwischen ungültig sein könnte. Bei Absendung der Bestellung wird optional geprüft, ob Liefer- und Rechnungsadresse bzw. Liefer- und Rechnungsland identisch sind. Definition von Ausnahmen für Kunden. Dies ist hilfreich, wenn Du mit Sondergenehmigungen von Staaten arbeitest. Konfiguration
USTID zur Prüfung: Gib hier Deine Umsatzsteuer-ID ein, damit unser Plugin die Umsatzsteuer-IDs Ihrer Kunden prüfen kann. USTID erforderlich: Aktiviere diese Option, wenn Firmenkunden in EU-Ländern eine USTID hinterlegen müssen. Liefer- und Rechnungsadresse identisch: Damit ausländische Kunden nicht die USTID einer Firma angeben können und dann an ihre private Adresse steuerfrei liefern können, kannst Du eine weitere Prüfung aktivieren, die dies verhindert. Land identisch: Wenn Du die Option "Liefer- und Rechnungsadresse identisch" auf Nein gesetzt hast, kannst Du stattdessen prüfen, ob wenigstens das Lieferland von Liefer- und Rechnungsadresse identisch ist. Online-Validierungstyp: Es gibt die Online-Validierungstypen "Keiner", "Einfach", "Erweitert" und "Erweitert + Bestätigungsbrief". Bei "Keiner" wird nur der Offline-Plausibilitätscheck durchgeführt. Bei "Einfach" wird geprüft, ob die Umsatzsteuer-ID gültig ist. Bei "Erweitert" wird geprüft, ob USTID und Adresse zueinander passen. "Erweitert + Bestätigungsbrief" ist wie "Erweitert" - es wird, wenn möglich, ein Bestätigungsbrief an Dich nach der Abfrage gesendet. Min % für Gleichheitscheck bei EU-API: Als erstes wird immer versucht die deutsche API zu erreichen. Wird von der deutschen API ein fehlerhafter Ergebnis zurückgemeldet, wird die EU-API angefragt. Hier kannst Du bestimmen wie hoch die Übereinstimmung mit den Daten der EU-API sein muss. Empfohlen sind 100%. Hinweise zu APIs
EU-API
Bulgarien: API aktuell nicht erreichbar (Stand: 17.12.2018). Wird bei Abfrage der EU-API immer als validiert markiert. Estland: Keine Validierung der Stadt über EU-API möglich. Irland: Postleitzahl über EU-API nicht validierbar. Litauen: Postleitzahl über EU-API nicht validierbar. Rumänien: Postleitzahl über EU-API nicht validierbar. Spanien: (Validierung erst ab Version 1.0.23 möglich. Keine Adressvorschläge möglich.) Deutschland: Nur USTID validierbar. Name, Straße , Postleitzahl und Stadt nicht validierbar. Bitte frage z.B. Deinen Steuerberater wie Deine Unterlagen für die Finanzbehörden vorhalten musst. Wir übernehmen dafür keine Haftung.
Voraussetzungen
php-soap
php-xml
Unser Plugin ermöglicht es Dir Verkaufsbeschränkungen in Deinem Onlineshop optimal umzusetzen.
Verkaufsbeschränkungen können beispielsweise im Zusammenhang mit der CLP/REACH-Verordnung, Ausfuhrverboten oder dem Jugendschutz auftreten. Aber auch im Blick auf das Riskmanagement kannst Du mit unserem Plugin Beschränkungen hinterlegen. Du kannst in der Konfiguration des Plugins bis zu 5 Regeln hinterlegen, die bei jedem Einkauf in Deinem Onlineshop überprüft werden sollen. Tritt eine dieser Regel in Kraft, ist der Abschluss der Bestellung für Deine Kunden nicht möglich. Deine Kunden werden auf die Verkaufsbeschränkung im letzten Schritt des Checkouts hingewiesen. Über diesen Hinweis kannst Du Deine Kunden über den Grund für die Verkaufsbeschränkung informieren und angeben welcher Artikel von der Verkaufsbeschränkung betroffen ist. Die Hinweise kannst Du individuell über die Textbausteine anpassen.
Beispiele für die Anwendung des Plugins "Vertriebsbeschränkungen / Riskmanagment": Eine Kundengruppe kann von einer Zahlungsart ausgeschlossen werden, wenn zum Beispiel die Kunden einer Kundengruppe ihre offenen Rechnungen nicht begleichen, können sie von der Zahlart "Kauf auf Rechnung" ausgeschlossen werden. In Deutschland besteht ein Ausfuhrverbot von gefährlichen Chemikalien. Möchte nun Dein Kunde, der keinen Sitz in Deutschland hat, einen betroffenen Artikel bestellen, wird das Plugin dies nicht ermöglichen.
Es ist gar nicht mal so einfach einen Shop rechtssicher zu machen. Doch mit Hilfe ein paar guter Plugins, wird es Dir um einiges leichter fallen. Plugins für Cookies Consent, Umsatzsteuer-ID, Wasserzeichen für Fotos, CLP-Verordnungen und vieles mehr, werden Deinen Onlineshop zu einem sicheren Ort machen.